Spezial Haftpflichtversicherung
für Veranstalter und Reisebranche
Spezial Haftpflichtversicherung
Mit unserem Portfolio und unsere Lösungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung richten wir uns an Geschäftskunden in den Branchen Reisevermittler und Reiseveranstalter. Folgende Produkte der Generali Versicherung AG werden von uns vermittelt:
- Haftpflichtversicherung für Reisevermittler
- Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
- Haftpflichtversicherung für Incoming-Reisebüros oder Subveranstalter
Reisebüros unterliegen vielen rechtlichen Bestimmungen, aus denen sich ergibt, für welche Fehler das Reisebüro bei der Vermittlung von Reisen gegenüber seinen Kunden zu haften hat. Denn neben der ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit ist das Reisebüro auch verpflichtet, dem Kunden bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der Reise zu geben. Hier steht besonders die Informationspflicht in Hinblick auf Pass-, Visa- und Impfvorschriften im Mittelpunkt. Gegenstand der Basisdeckung ist der Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von Kunden, für die er als Vermittler fremder Reiseleistungen tätig war, für Vermögensschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Haftpflichtversicherer unterstützt Sie bei der Feststellung und Erfüllung der berechtigten Ersatzforderungen Ihrer Kunden und hilft auch Ansprüche abzuwehren, wenn sich zeigt, dass Sie alles richtig gemacht haben und die Forderungen Ihrer Kunden nicht gerechtfertigt sind.
Mögliche Zusatzdeckungen:
Personenschaden-Haftpflichtversicherung
Fehlendes Storno einer Optionierung und versehentliche Doppelbuchung
Für eine Beratung steht Ihnen Herr Franz Berger, franz.berger@europaeische.at, Tel.: +43 676 88246 362 gerne zur Verfügung.
Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter
Für Reiseveranstalter bieten wir zwei Möglichkeiten der Absicherung an: TourOperatorsCare und TourOperatorsCare-Plus. Beide Varianten enthalten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (einschließlich Forderungen auf Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden) sowie eine Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Reiseteilnehmer Forderungen wegen eines Vermögens-, Personen- und/oder Sachschadens erheben. Nicht nur die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzforderungen ist versichert, sondern auch die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen (natürlich auch im Falle eines Rechtsstreits). Auf Grund der vielfältigen Tätigkeit eines Reisebüros und der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten wird von uns eine Beratung vor dem Versicherungsabschluss sehr empfohlen. Abschließbar ist dieses Produkt ausschließlich für im GISA-Verzeichnis eingetragene Reiseveranstalter und Reisevermittler. Versicherungsschutz besteht, wenn Reiseteilnehmer Forderungen an den Reiseveranstalter wegen eines erlittenen Vermögens-, Personen- oder Sachschadens stellen.
Tour Operators Care
Vermögensschaden-Haftpflicht: versichert sind berechtigte Schadenersatzansprüche von Reiseteilnehmern wegen erlittener Vermögensminderung. Das bedeutet den Ersatz des tatsächlichen finanziellen Mehraufwands, den ein Reiseteilnehmer auf Grund einer mangelhaft erbrachten Leistung tragen musste. Mit enthalten ist auch der Ersatz entgangener Urlaubsfreuden.
Personen- und Sachschaden-Haftpflicht: ersetzt werden berechtigte Schadenersatzansprüche von Reiseteilnehmern wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens.
Für eine Beratung steht Ihnen Herr Franz Berger, franz.berger@europaeische.at, Tel.: +43 676 88246 362, gerne zur Verfügung.
- Antrag Tour Operators Care (pdf, 310kb)
- Antrag Tour Operators Care Bus-Reiseveranstalter (pdf, 308kb)
- Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (pdf, 170kb)
- Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (pdf, 132kb)
Tour Operators Care PLUS
Zusätzlich zum Deckungsumfang der Variante Tour Operators Care gelten im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch alle Rückzahlungen für Reisemängel versichert, sofern die Leistungseinschränkung nicht durch Höhere Gewalt oder Zufall hervorgerufen wurde.
Für eine Beratung steht Ihnen Herr Franz Berger, franz.berger@europaeische.at, Tel.: +43 676 88246 362, gerne zur Verfügung.
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