Öfter im Jahr verreisen


Einmal abschließen

Nie mehr daran denken müssen

Sie müssen nicht jedes Mal an die Reiseversicherung denken und können trotzdem beliebig oft verreisen. Vom Tagesausflug bis zur Weltreise, alles dabei. Außerdem gibt es 'geldbörsenfreundliche' Familientarife, die auch von Paaren abgeschlossen werden können. Sie bekommen mit einer einmaligen Buchung alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert, versichert sind dann jeweils die ersten 42 oder optional 84 Tage jeder Reise. Es macht keinen Unterschied, ob Sie mit Auto, Motorrad, Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind. 

Die Vorteile im Überblick

  • Die Versicherung gilt 365 Tage im Jahr, versichert sind jeweils die ersten 42 oder optional 84 Tage jeder Reise
  • Spontan verreisen ist möglich, Sie müssen nicht jedes Mal an die Reiseversicherung denken
  • Egal, ob Sie mit Auto, Motorrad, Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind
  • Sie sind auf jeder Reise versichert, vom Tagesausflug bis zur Weltreise
  • Versicherungssummen gelten pro Reise, ohne Selbstbehalt

Häufige Fragen zu Jahres-Reiseversicherungen

Sie können spontan verreisen und müssen nicht jedes Mal an den Abschluss einer Reiseversicherung denken. Sie bekommen mit einer einmaligen Buchung alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert, versichert sind dann jeweils die ersten 42 oder 84 Tage (optional) jeder Reise. Es gibt keinen Unterschied, ob Sie mit Auto, Motorrad, Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind. Auch Tagesausflüge sind versichert, es muss nur die Wohnsitzgemeinde verlassen werden. Unsere Jahresreiseversicherungen  werden ohne Selbstbehalt im Schadenfall angeboten. Dies sind nur einige der Gründe, die für eine Jahres-Reiseversicherung sprechen.

Die in der Leistungsbeschreibung angeführten Versicherungssummen gelten jeweils pro Reise und begrenzen die Leistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle.

Ja, der Versicherungsschutz ist aktiv, wenn versicherte Personen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde unterwegs sind.

Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00

Wenn Sie über unsere Internetseite eine Jahres-Reiseversicherung beantragen, erhalten Sie sofort eine Antragsbestätigung angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Nach positiver Bearbeitung des Antrags erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre Versicherungspolizze mit Leistungsumfang, Versicherungsbedingungen und Notfallkarte per Post.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Versichert sind jeweils maximal die ersten 42 Tage jeder Reise (Privat- und Geschäftsreise). Bei Abschluss des Zusatzpaketes „Reisedauer“ gilt der Versicherungsschutz jeweils maximal für die ersten 84 Tage jeder Reise. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Hauptwohnsitzes, eines Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr an einen der genannten Orte oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeit liegt vor, wenn der Dienstnehmer seine Tätigkeit/Arbeitszeit überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes erbringt. Insbesondere fallen darunter Tätigkeiten als Vertriebsmitarbeiter, Kundenbetreuer, technisches Servicepersonal, Bauarbeiter, Fahrer (von LKWs, Bussen oder in der Personenbeförderung), welche überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes ihre Tätigkeit (vor Ort) erledigen.

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines JahresWenn der Versicherungsvertrag nicht spätestens ein Monat vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, erneuert sich der Versicherungsvertrag für ein weiteres Jahr.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig in verschiedene Destinationen reisen.

Jahres-Reiseversicherungen gelten auch für Geschäftsreisen. Wenn Sie Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten benötigen, empfehlen wir Ihnen das Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 09.10.2023

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