KomplettSchutz


Sorglos Reiseversicherung

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen
  • Verspätungsschutz: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Nachreise
  • Reisegepäck: Neuwertersatz bei Beschädigung und Verlust, Kostenersatz bei Gepäcksverspätung
  • Suche und Bergung: bei Unfall, Berg- oder Seenot bis 80.000 Euro
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der anfallenden Kosten, z. B. für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis 1.000.000 Euro, Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports
  • Reiseprivathaftpflicht für Sach- und Personenschäden pauschal 500.000 Euro (davon Sachschäden an gemieteten Räumen inkl. Inventar 25.000 Euro)
  • Hilfe bei Haft oder Haftandrohung
  • 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit

Wie die Europäische Reiseversicherung hilft

Dietmar P. bucht eine Reise in die USA. Gleichzeitig mit der Buchung schließt er den KomplettSchutz ab. Bereits in der ersten Urlaubswoche stürzt Herr P. und bricht sich das Bein oberhalb des Knies. Sofort wird er in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert, wo die medizinische Notbehandlung inklusive Notoperation erfolgt. Der Rückflug nach Österreich erfolgt mittels Ambulanzjet. Die Übernahme der Kosten werden von der Europäischen Reiseversicherung garantiert. Die Gesamtkosten in Höhe von 125.000 Euro, welche sich aus den Spitalskosten (63.100 Euro) sowie den Kosten für den Ambulanzjet (61.900 Euro) zusammensetzen, werden zur Gänze von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

Häufige Fragen

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z

Der KomplettSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der KomplettSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-KomplettSchutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln, mit Ausnahme von Belarus, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine (mit Ausnahme der Krim, Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk); Ungarn; Vatikanstaat; Zypern.

Weltweit: Weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie vielleicht nur einen Landesteil oder eine Region eingegeben haben. Verwenden Sie bitte immer das Reiseland (z.B. nicht "Gran Canaria" sondern "Spanien"). Wenn sich das von Ihnen gesuchte Reiseland nicht in der Länderliste befindet, können wir für dieses Land zur Zeit leider keinen Versicherungsschutz anbieten (z.B. für die Ukraine, Russland oder Belarus). 

Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner;
  • unerwartete Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
 

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person; Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den KomplettSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Wenn die Reiseversicherung nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird, gelten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Reisestorno-Versicherungsschutz erst am 11. März.

Wenn Sie über unsere Internetseite den KomplettSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

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