BusBahnAuto-KomplettSchutz


Reiseversicherung für Selbstfahrer

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen
  • Verspätungsschutz: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Nachreise
  • Reisegepäck: Neuwertersatz bei Beschädigung und Verlust, Kostenersatz bei Gepäcksverspätung
  • Suche und Bergung: bei Unfall, Berg- oder Seenot bis 80.000 Euro 
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der anfallenden Kosten, z.B. für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis 1.000.000 Euro, Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports 
  • Reiseprivathaftpflicht für Sach- und Personenschäden pauschal 500.000 Euro (davon Sachschäden an gemieteten Räumen inkl. Inventar 25.000 Euro)
  • Hilfe bei Haft oder Haftandrohung
  • 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe

Wie die Europäische Reiseversicherung hilft

Familie L. ist mit dem Wohnmobil auf einer mehrwöchigen Rundreise durch Süditalien unterwegs. Eines Abend treten bei Tara L. plötzliche Atemnot und -beschwerden samt stechender Schmerzen in der Brust auf. Im Spital wird eine Lungenembolie diagnostiziert. Sie muss mehrere Tage stationär im Spital bleiben und wird danach im Ambulanzjet nach Österreich gebracht. Die Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro werden von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

Häufige Fragen

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 09.10.2023

Der BusBahnAuto-KomplettSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der BusBahnAuto-KomplettSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-KomplettSchutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger.
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht.
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner.
  • unerwartete Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person; Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.

Der BusBahnAuto-KomplettSchutz gilt für Reisen in Europa

Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln, mit Ausnahme von Belarus, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine (mit Ausnahme der Krim, Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk); Ungarn; Vatikanstaat; Zypern.

Für Reisen in andere Länder empfehlen wir Ihnen das Produkt KomplettSchutz.

Ja, wenn Ihr eigentliches Verkehrsmittel der Bus, die Bahn oder Ihr eigenes Fahrzeug ist und Sie nur für einen kleinen Teil der Reise eine Fähre benutzen, können Sie trotzdem den BusBahnAuto-KomplettSchutz abschließen. Für Mittelmeerkreuzfahrten, Flugreisen mit Mietwagen (Fly&Drive) und ähnliche Reisen schließen Sie bitte das Produkt KomplettSchutz ab.

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den BusBahnAuto-KomplettSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Wenn eine Reiseversicherung mit Reisestornoleistungen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird, gelten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.

Wenn Sie über unsere Internetseite den BusBahnAuto-KomplettSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

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