StornoSchutz


Reisestornoversicherung für Ihre Reise

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen

Wie die Europäische Reiseversicherung hilft

Frau O. bucht einen 3-tägigen Städtetrip nach Rom. Um gut gewappnet zu sein, schließt sie den StornoSchutz ab. Eine Woche vor dem langersehnten Urlaub erleidet ihr Vater einen Herzinfarkt und liegt auf der Intensivstation. Damit Frau O. bei ihrem Vater sein kann, wird die Reise sofort storniert. Die dafür entstandenen Stornokosten sind 65% vom Reisepreis. Die Kosten in Höhe von 725 Euro werden zur Gänze seitens der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

Häufige Fragen

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 09.10.2023

Der StornoSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger.
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht.
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner.
  • unerwartete Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
 

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person - bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den StornoSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Wenn eine Reiseversicherung mit Reisestornoleistungen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird, gelten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.

Wenn Sie über unsere Internetseite den StornoSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

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