Wichtige Informationen und Bedingungen
Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.
Die Leistungen im Überblick
- Reisestorno
- Reiseabbruch
- Verspätete Anreise
- Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
- Suche und Bergung inklusive Hubschrauberbergung
Wie die Europäische Reiseversicherung hilft
Für den Winterurlaub bevorzugen Edith und Peter K. mit ihren beiden Kindern Marlene und Kevin die heimischen Skigebiete. Sie nehmen die Gefahren beim Wintersport nicht auf die leichte Schulter und schließen die Hotelstorno Plus der Europäischen Reiseversicherung ab. Nach der Anreise im eigenen Auto kaum am Urlaubsziel angekommen, verletzt sich der 15jährige Kevin bei der ersten Abfahrt schwer. Mit dem Hubschrauber wird er ins nächst gelegene Krankenhaus transportiert. Die Kosten der Bergung in Höhe von 6.358 Euro werden im gesamten Umfang von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.
Häufige Fragen
Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
Stand 09.10.2023
Die Hotelstorno Plus kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.
Wenn eine Reiseversicherung mit Reisestornoleistungen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird, gelten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Art. 11 Punkt 2.1.3. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:
- unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung, unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge, Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person.
- erleiden nicht mitreisende Familienangehörige eine unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung, den Bruch oder die Lockerung von implantierten Gelenken oder Tod (auch Selbsttötung), oder wird eine bestehende Erkrankung oder Unfallfolge unerwartet akut, wodurch die Anwesenheit der im Vertrag genannten, versicherten Person dringend erforderlich ist, ist dies ein versicherter Stornogrund. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- Zusätzlich kann uns pro Buchung der Reiseversicherung eine persönlich nahestehende Person per E-Mail an info@europaeische.at gemeldet werden. Geben Sie uns bitte in dieser E-Mail Polizzennummer und Name bekannt. Die oben genannten Gründe für die im E-Mail bekannt gegebene Person sind ebenfalls ein versicherter Stornogrund für die versicherte Person.
- bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht.
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
- Familienangehörige der betroffenen versicherten Person. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.
Die Hotelstorno Plus versichert die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gebuchte Reise - z.B. ein Hotel- oder Mietarrangement. Zusätzlich gebuchte Nebenleistungen und Fahrtkosten können ebenfalls mitversichert werden.
Wenn Sie über unsere Internetseite die Hotelstorno Plus abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. In Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle Informationen zu Ihrem Versicherungsabschluss und den Link zum Infoblatt, damit Sie jederzeit alle Informationen zum Produkt abrufen können.
Reisedoc und Notfall App
- Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
- Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
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