Informationen für unsere Kunden und Partner in der Hotellerie in Österreich und Südtirol
zu COVID-19 und Versicherungsdeckung
Tipp: Sie finden die hier angeführten Details auch zum Download
Unsere Hotelstorno-Versicherungen bieten im Ausmaß (Leistungsumfang und Versicherungssummen) des jeweils gewählten Versicherungsproduktes folgenden Stornoversicherungsschutz bei COVID-19:
Stornoschutz bei COVID-19
Stornokosten für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können,
- weil Sie oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben und deswegen die Reise nicht antreten können,
- weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Epidemische oder pandemische Krankheiten gelten als Erkrankung im Sinne der ERV-RVB Hotellerie 2021 versichert.
Alle sonstigen Leistungen und Ausschlüsse gelten gemäß dem Leistungsumfang und den Versicherungssummen des jeweils gewählten Versicherungsproduktes und den EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Hotellerie 2021.
Rückfragen und Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@europaeische.at.