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Versicherungs-ABC

Versicherungs-ABC available in German language:

Ausschluss
Der Versicherer kann das aus dem Versicherungsvertrag zu tragende Risiko vertraglich beschränken, in dem er z.B. erhöhte und nicht gewünschte Gefahrumstände ausschließt. Rückkehrschluss ist demnach, dass der Versicherer keine Leistung für ausgeschlossene Gefahrumstände erbringen muss.

Beispiel Europäische: Kein Versicherungsschutz besteht u.a. auf Reisen, die trotz Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums angetreten werden.

 

Deckung
Die Deckung bezeichnet, ob Versicherungsschutz besteht und eine Leistung über die Versicherung angefordert werden kann. Anspruch auf Versicherungsleistung besteht dann, wenn die Versicherungsprämie bezahlt wurde und das entsprechende Risiko versichert ist. 

Gliedertaxe
Die Gliedertaxe beziffert den jeweils zu berücksichtigenden Invaliditätsgrad aufgrund eines vollständigen Verlustes oder einer vollständigen Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen im Rahmen der Privaten Unfallversicherung.

 

Invalidität
Diese liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Der Grad der Invalidität wird über die Gliedertaxe definiert.

 

Karenzfrist
Im Versicherungsvertrag vereinbarte Wartezeit (=Karenzfrist) bis zum Leistungseintritt durch den Versicherer. In dieser Zeit wird entweder gar keine oder nur eine verminderte Leistung vom Versicherer getragen.

Beispiel Europäische: Es gilt eine 10-tägige Karenzfrist für die Leistung Reisestorno, wenn der Versicherungsabschluss erst später als die Reisebuchung erfolgt.

 

Neuwertdeckung
Ist im Versicherungsschutz eine Neuwertdeckung enthalten, wird bei Beschädigung oder Abhandenkommen versicherter Gegenstände (z.B. Reisegepäck) der aktuelle Wiederbeschaffungswert ersetzt. Im Gegensatz zur Zeitwertdeckung wird keine Wertminderung für Alter und Abnützung zum Abzug gebracht.

Beispiel Europäische: Im (Jahres-)Komplett+Schutz, (Jahres-)Reise+Schutz und Gepäck+Schutz wird z.B. bei Gepäcksverlust beim Transport der Neuwert ersetzt (ausgenommen der Zeitwert der Gegenstände liegt am Tag des Schadens unter 40% des Wiederbeschaffungspreises).  

 

Obliegenheit
Unter Obliegenheit versteht man das korrekte Verhalten der versicherten Person im Schadenfall, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt (z.B. Anzeige-, Informations-, Schadenbegrenzungspflicht).

 

Privathaftpflicht
Unter Privathaftpflicht versteht man die Verpflichtung Schadenersatz zu leisten, wenn ein Sach- oder Personenschaden verschuldet wird.

 

Risiko
Mögliches Ereignis, bei dessen Eintritt ein Schaden entsteht. Im Rahmen einer Versicherung werden bestimmte Risiken auf den Versicherer übertragen.

Beispiel Europäische: Mit einer Reiseversicherung können Risiken vor der Reise (z.B. Reisestornierung aufgrund Erkrankung) sowie während der Reise (z.B. Verlust/Verspätung von Reisegepäck, Kosten für medizinische Leistungen & Heimtransport) abgesichert werden.

 

Risikoperson
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können.

Beispiel Europäische: Bei der Leistung Reisestorno gelten als Risikopersonen neben der versicherten Person selbst, auch definierte Familienangehörige sowie eine bestimmte Zahl mitreisender, ebenfalls bei der Europäischen versicherter Personen.

 

Schadenmeldung
Einreichung eines Schadens bei der Versicherung, wobei Schadenformular und Belege zum Versicherungsfall vorzulegen sind. Nach der Schadenmeldung werden die eingereichten Unterlagen geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Versicherungsschutz der Schaden ersetzt. 

 

Selbstbeteiligung
Jener Anteil, der im Versicherungsfall nicht ersetzt wird und von der versicherten Person selbst zu tragen ist.  

 

Versicherer
Das Versicherungsunternehmen, welches im Versicherungsfall eine Versicherungsleistung erbringt.

 

Versicherte Person
Jene Person, welche im Rahmen des Versicherungsvertrages versichert ist, d.h. bei Eintritt eines Versicherungsfalles einen Anspruch auf Versicherungsleistung hat.

 

Versicherungsfall
Darunter versteht man Ereignisse bzw. Risiken, bei deren Eintritt Versicherungsschutz besteht.

 

Versicherungsleistung
Die Leistung des Versicherers, welche nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbracht wird.  Beispiel Europäische: Die angebotenen Versicherungsleistungen sind vielfältig und umfassen neben Geldleistungen (z.B. Ersatz von Stornokosten) auch Dienstleistungen (z.B. Organisation und Kostenübernahme von medizinischen Leistungen im Ausland sowie Heimtransport).

 

Versicherungsnehmer
Jene Person, welche den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt und als Vertragsinhaber u.a. für die Prämienzahlung verantwortlich ist. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch versicherte Person sein.

 

Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie ist das Entgelt, das als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird.

 

Versicherungsschutz
Durch Abschluss einer Versicherung erlangter Schutz vor bestimmten Risiken. Ob und wieweit Deckung besteht, ist im Geltungsbereich des jeweiligen Versicherungsvertrages geregelt:

sachlicher Geltungsbereich: beschreibt, welche Risiken in welchem Umfang versichert sind;
Beispiel Europäische: Folgende Risiken können im Rahmen einer Reiseversicherung abgesichert werden: Reisestorno, Reiseabbruch, Verspätungsschutz, Reisegepäck, Suche und Bergung, medizinische Leistungen im Ausland inkl. Heimtransport, Invalidität nach Unfall, Reiseprivathaftpflicht sowie Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland.


persönlicher Geltungsbereich: definiert, welche Personen versichert sind;
Beispiel Europäische: Der gewünschte Versicherungsschutz kann je nach Bedarf für einzelne Personen (Einzeltarif), Familien (Familientarif) oder Gruppen (Gruppentarif) abgeschlossen werden.


örtlicher Geltungsbereich: regelt, für welche Länder der Versicherungsvertrag gilt;
Beispiel Europäische: Bei jenen Versicherungen, die Schutz während der Reise bieten, kann der Geltungsbereich Europa bzw. Weltweit gewählt werden.


zeitlicher Geltungsbereich: gibt an, ab wann und bis wann Versicherungsschutz besteht.
Beispiel Europäische: Je nach Reisehäufigkeit kann eine Versicherung für eine einzelne Reise bzw. für alle Reisen innerhalb eines Jahres (= Jahresversicherung) abgeschlossen werden.
 

Versicherungssumme
Im Versicherungsfall werden die anfallenden Kosten in Höhe des eingetretenen Schadens ersetzt. Die angeführten Versicherungssummen stellen die Maximalleistung des Versicherers für den jeweiligen Versicherungsfall dar.

 

Versicherungsvertrag
Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in welchem gegen Zahlung eines Entgelts (= Versicherungsprämie) der Versicherungsschutz für die versicherte Person(en) für bestimmte Risiken vertraglich geregelt ist.

 

Zeitwertdeckung
Ist im Versicherungsschutz eine Zeitwertdeckung vereinbart, wird bei Beschädigung oder Abhandenkommen versicherter Gegenstände (z.B. Reisegepäck) der aktuelle Wiederbeschaffungswert abzüglich einer Wertminderung

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