Nach einer jüngeren Umfrage der Boston Consulting Group glaubt die Mehrheit der Menschen, dass global gesehen die Talsohle durchschritten ist und wir uns langsam aber sicher einer Post-Corona-Normalität nähern. In China besteht aktuell schon wieder ein 50 Prozent Flugaufkommen zum Vergleichszeitraum 2019 und die Zahlen gehen nach oben. Wenn Konsumenten gefragt werden, welche Aktivität sie am meisten wegen des Coronavirus vermissen, dann ist die häufigste Antwort Urlaubsreisen, und zwar quer durch alle Länder, Alters- und Einkommensschichten. Mehr als 60 Prozent stimmt der Aussage ´ich kann es nicht mehr erwarten zu reisen´ zu.
Wie werden unsere Urlaubsreisen also in Zukunft funktionieren?
Zusammen mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation und der IATA, der Internationalen Luftverkehrsvereinigung) hat die ICAO, die International Civil Aviation Organization Regeln für Schutzmaßnahmen beim Fliegen erarbeitet. Die Vorschläge, die die größten Veränderungen seit den Sicherheitsregeln nach 9/11 sind, sind allerdings nicht verpflichtend. Der Appell geht an Regierungen und Behörden, Flughafenbetreiber und Airlines, weltweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das Virus einzuführen. Empfohlen werden:
Zweimal Fiebermessen: Die Passagiere sollen beim Eintreffen am Flughafen einen medizinischen Nachweis über ihre Gesundheit vorlegen und ihre Temperatur gemessen werden. Eine zweite Messung soll bei Ankunft am Zielflughafen erfolgen. Zudem wird die möglichst weitgehende Verwendung elektronischer statt ausgedruckter Flugtickets empfohlen sowie der Einsatz kontaktloser Technologien wie Gesichts- und Iriserkennung. Auch bei den Sicherheitskontrollen an den Airports soll auf die möglichst weitgehende Vermeidung von physischem Kontakt geachtet werden. Auf längere Durchgangszeiten an Flughäfen werden wir uns wohl einstellen müssen.
Maskenpflicht? Das Tragen von Atemschutzmasken innerhalb der Terminals und Flugzeuge soll vorgeschrieben werden, heißt es weiter in dem ICAO-Papier. Die Lufthansa hat dies gerade für die Flüge ab 8. Juni 2020 getan, wobei Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, denen das Tragen der Masken gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist, ausgenommen sind. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Die Organisation empfiehlt zwar, dass an Bord ein Abstand zwischen den Reisenden von einem Meter gewahrt werden sollte, allerdings plädiert die Organisation nicht ausdrücklich dafür, dass jeder zweite Sitz frei bleibt. Die Fluglinien warnen, dass eine solche Vorschrift die Wirtschaftlichkeit ihrer Verbindungen gefährden würde. An Bord sollten sich die Passagiere laut ICAO so wenig wie möglich von ihren Sitzen fortbewegen. Das Schlangestehen vor den Toiletten soll unterbunden werden. Flugbegleiter sollten mit spezieller Schutzausrüstung wie medizinischen Masken, Schutzschirmen für das Gesicht und Handschuhen ausgestattet werden.
Mehr Sicherheit mit einer organisierten Reise: Wenn Sie eine Auslandsreise buchen wollen, empfehlen wir Ihnen, dafür den Service eines Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner. Zudem sind Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Für einen Hotelaufenthalt in Österreich oder Südtirol gibt es direkt beim jeweiligen Beherbergungsbetrieb als auch in Reisebüros kompetente Ansprechpartner für Ihre Urlaubsplanung.
Grundsätzlich muss die Sicherheitssituation des Reiselandes bei Antritt der Reise beachtet werden: Für Auslandsreisen in Länder mit zum Zeitpunkt der Abreise (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des Außenministeriums besteht kein Versicherungsschutz. Siehe tagesaktuelle Informationen auf der Website des Außenministeriums
Unsere aktuellen Informationen zu COVID-19 und Versicherungsdeckung finden Sie hier: