Travel agencies/Tour Operators
Absicherung von Kundengeldern
Die Europäische informiert:
Absicherung von Kundengeldern
- Pauschalreiseverordnung
- Abwickler
- Gisa-Verzeichnis
- Möglichkeiten der Absicherung
- Informationspflichten des Reiseveranstalters
- Beirat
- Kontakt
Pauschalreiseverordnung (PRV)
Die Vorschriften der PRV (BGBl. II BGBl. II Nr. 260/2018) gelten für Veranstalter von Pauschalreisen mit Standort in Österreich und stellen für den Fall der Insolvenz des Veranstalters, das ist bei
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens,
- Zwangsvollstreckung, die nicht zur Befriedigung geführt hat,
- Eintritt von Ereignissen, die eine Betreibung als aussichtslos erscheinen lassen oder
- Zahlungsunfähigkeit.
sicher, dass den Reisenden
- die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen, Restzahlungen und Vorauszahlungen), soweit die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurden,
- die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind, erstattet werden und
- ein Abwickler zur Verfügung steht.
Abwickler
Eine von 0 bis 24 Uhr erreichbare Stelle im Inland, die über die erforderliche personelle, technische und infrastrukturelle Ausstattung zur Schadensabwicklung verfügt, an die sich die Reisenden zu wenden haben und die im Auftrag des Versicherers oder Garanten die Abwicklung der Ansprüche der Reisenden übernimmt und die gegebenenfalls die für die Rückreise der Reisenden im Fall der Insolvenz erforderlichen Veranlassungen im Auftrag des Versicherers oder Garanten zu treffen hat.
Die Europäische Reiseversicherung steht Ihren Partnern als Abwickler zur Verfügung und ist derzeit für ca. 380 Reiseveranstalter in dieser Funktion tätig.
GISA-Verzeichnis
Zur Eintragung der Reiseleistungsausübungsberechtigung in das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) haben Gewerbetreibende eine Meldung an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zu erstatten (Erstmeldung), die folgende Angaben zu enthalten hat:
- Bestehen einer Insolvenzabsicherung
- einen Abwickler
- den beabsichtigten Umsatz aus der Reiseleistungsausübungstätigkeit
- Informationen über die Zahlungsmodalitäten
Möglichkeiten der Absicherung
Einem Veranstalter stehen gemäß PRV folgende Möglichkeiten zur Absicherung offen:
- Absicherung durch Beibringung einer Bankgarantie gemäß den Formerfordernissen der PRV eines zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Kreditinstitutes
- Absicherung durch Versicherungsvertrag mit einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer. Als Reiseversicherung können wir eine solche Kautionsversicherung nicht anbieten.
- Absicherung durch Beibringung einer Garantieerklärung gemäß den Formerfordernissen der PRV einer Körperschaft öffentlichen Rechts
Informationspflichten des Reiseveranstalters
Buchungsbestätigungen haben einen ausdrücklichen Hinweis auf die Fundstelle der öffentlichen Abfrage des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) im Internet, eine Information, dass unter dieser Abfrage Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung zur Verfügung stehen, sowie die der Reiseleistungsausübungsberechtigung zugeordnete GISA-Zahl zu enthalten.
Beirat
Beim BmAW ist ein Beirat eingerichtet, dem die Kontrolle der Versicherungen, der Garantien und der Teilnahme an einer Versicherungsgemeinschaft obliegt. Die Mitglieder des Beirates werden vom BmAW jeweils für die Dauer von 3 Jahren bestellt.
Kontakt
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien.
E-Mail: info@europaeische.at
Reisedoc und Notfall App
- Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
- Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
- Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
- Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles
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