Ambulante Behandlung

  • Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und/oder Krankenhausrechnungen ehestmöglich bei Ihrer Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung reichen Sie bitte den restlichen Betrag mit den benötigten Unterlagen bei uns ein.
  • Falls Sie auf die Einreichung bei der Sozialversicherung verzichten, erfolgt die Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes. (abhängig vom gewählten Versicherungsprodukt)