Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Die Versicherung muss spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Buchung des Kongresses/Kurses/Seminars bzw. der versicherten Reiseleistung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Stornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 6 Punkt 2.3. 
Ein Beispiel: Sie buchen Ihr Seminar, Kurs oder Kongress im Jänner und KursSeminarKongress-StornoSchutz am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz erst am 11. März.