Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Der Eintrittskarten-Stornoschutz muss vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt. 

Die Versicherung muss spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Buchung der Eintrittskarten abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis) eintreten. Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 6 Punkt 2.3.