Sehr viel! Neben der Möglichkeit, Provision zu verdienen, sichern Sie Ihre Erträge ab!
Sobald Sie dem Gast mitteilen, dass bei Ihnen Stornokonditionen gelten und Sie eine Versicherung anbieten, können Sie auch einem nicht versicherten Gast eine Stornorechnung stellen. Sie haben ihn ja auf das Risiko hingewiesen und eine Lösung angeboten.
Aber auf jeden Fall müssen Sie bei versicherten Gästen nicht mehr kulant sein – denn die Europäische Reiseversicherung trägt im Versicherungsfall den Ausfall.
Als Tourismusverband sorgen Sie dafür, dass die Wertschöpfung in Ihrer Region bleibt und die Vermieter nicht auf ihre Erträge verzichten müssen.