Wie kann man seine Wertsachen am besten sichern?
Wichtig ist es, Wertsachen bestmöglich bei sich zu tragen oder im Handgepäck zu verstauen, nicht aber im aufgegebenen Reisegepäck. Sie können auch ein Zahlenschloss für Ihr Handgepäck besorgen. Zahlenschlösser eignen sich am besten, da keine Gefahr besteht, den Schlüssel zu verlieren.
Sind Sie an Ihrem Reiseziel angekommen und tagsüber unterwegs, verstauen Sie Ihre Wertsachen im Zimmersafe. Falls dies nicht möglich ist, fragen Sie an der Rezeption der Unterkunft nach einem Safe.
Denken Sie auch an eine getrennte Aufbewahrung. Außerdem empfehlen wir Ihnen, eine Kopie vom Reisepass und des Flugtickets zu machen und diese separat zu verwahren. Weiters ist eine Ablage Ihrer Dokumente in Ihrem persönlichen Reisebegleiter in der Europäische-App nützlich.
Die Europäische-App ist gratis für Android und iOS auf www.europaeische.at erhältlich.
Größe des Handgepäcks
Bitte beachten Sie, dass es keinen internationalen Standard für Größe bzw. Maße für Bordgepäck und Handgepäck gibt. Gewicht und Maße können je nach Fluglinie, Klasse und Strecke variieren.
Wir empfehlen: Informieren Sie sich vor Abflug direkt bei Ihrer Fluglinie.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Behältnisse mit Flüssigkeiten sowie Gels und Sprays sollen eine Maximalfüllmenge von 100ml nicht überschreiten. Alle mitgebrachten Flüssigkeiten sollen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt werden. Pro Person darf ein Beutel mitgeführt werden.
Als Flüssigkeiten gelten: Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen (z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum)
Seit Jänner 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften weltweit im Duty-free erworbenen Flüssigkeiten (auch wenn sie größer als 100 ml sind) im Handgepäck mitgenommen werden. Für nicht im Duty-free erworbene Flüssigkeiten gelten die oben angeführten Regelungen.
Diese Dinge sind No-Gos im Handgepäck
- Rasierklingen
- Teppichmesser
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und –gewehre oder sog. "Ball Bearing Guns"
- Signalpistolen und Startpistolen
- Bogen, Armbrüste und Pfeile
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere
- Schleudern und Katapulte
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays
- Hackwerkzeuge wie Äxte, Beile und Hackmesser
- Eisäxte und Eispickel
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
- Schwerter und Säbel
- Brecheisen
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
- Lötlampen
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler
- Baseball- und Softballschläger
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
- Kampfsportgeräte
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
- Rauchkanister und Rauchpatronen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Quelle: www.viennaairport.com