Wichtige Informationen und Bedingungen
Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.
Die Leistungen im Überblick
- Reiseschutz (z.B. medizinische Leistungen im Ausland, Heimtransport, Reisegepäck)
- Für die ersten 42 Tage jeder Reise
- Versicherungssummen gelten pro Reise
- Auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Keine Altersgrenze, keine Selbstbehalte
- Neuwertdeckung bei Gepäcksverlust bzw. -beschädigung
Wie die Europäische Reiseversicherung hilft
Mikael A. bucht eine Reise nach Spanien und schließt den Jahres-ReiseSchutz der Europäischen Reiseversicherung ab. Beim Schwimmen fügt er sich an einem Felsen eine Schnittwunde am linken Bein zu. Er wird im Krankenhaus medizinisch versorgt und nach einigen Tagen zurück nach Österreich transportiert. Die Gesamtkosten in Höhe von 12.415 Euro werden zur Gänze von der Europäischen Reiseversicherung bezahlt. Die Sozialversicherung übernimmt 1.902 Euro.
Häufige Fragen
Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z
Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00
Jahres-Reiseversicherungen gelten auch für Geschäftsreisen. Wenn Sie Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten benötigen, empfehlen wir Ihnen das Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig in verschiedene Destinationen reisen.
Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres. Wenn der Versicherungsvertrag nicht spätestens ein Monat vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, erneuert sich der Versicherungsvertrag für ein weiteres Jahr.
Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.
Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen des Jahres-ReiseSchutz mit folgenden Zusatzpaketen individuell zu erweitern:
- Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit"
In der Reisegepäckversicherung ist zusätzlich das berufliche Reisegepäck versichert.
In der Auslandsreisekrankenversicherung sind zudem beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten versichert. - Zusatzpaket "Reisedauer"
Die maximal versicherte Dauer pro Reise verlängert sich von 42 Tagen auf 84 Tage.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.
Versichert sind jeweils maximal die ersten 42 Tage jeder Reise (Privat- und Geschäftsreise). Bei Abschluss des Zusatzpaketes „Reisedauer“ gilt der Versicherungsschutz jeweils maximal für die ersten 84 Tage jeder Reise. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Hauptwohnsitzes, eines Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr an einen der genannten Orte oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeit liegt vor, wenn der Dienstnehmer seine Tätigkeit/Arbeitszeit überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes erbringt. Insbesondere fallen darunter Tätigkeiten als Vertriebsmitarbeiter, Kundenbetreuer, technisches Servicepersonal, Bauarbeiter, Fahrer (von LKWs, Bussen oder in der Personenbeförderung), welche überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes ihre Tätigkeit (vor Ort) erledigen.
Wenn Sie über unsere Internetseite eine Jahres-Reiseversicherung beantragen, erhalten Sie sofort eine Antragsbestätigung angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Nach positiver Bearbeitung des Antrags erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre Versicherungspolizze mit Leistungsumfang, Versicherungsbedingungen und Notfallkarte per Post.
Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00
Ja, der Versicherungsschutz ist aktiv, wenn versicherte Personen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde unterwegs sind.
Die in der Leistungsbeschreibung angeführten Versicherungssummen gelten jeweils pro Reise und begrenzen die Leistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle.
Reisedoc und Notfall App
- Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
- Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
- Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
- Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles
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