Schaden melden & Dokumente


Rechnung einreichen

Der Besuch beim Arzt oder in der Spitalsambulanz im Ausland

Wir ersetzen die Kosten für ambulante Behandlung im Ausland abzüglich des Sozialversicherungsanteil. Bei einer ambulanten Behandlung legen Sie üblicherweise die Kosten zunächst vor Ort aus. Nach Ihrer Rückkehr schreiben Sie bitte zuerst Ihre Sozialversicherung an, die den Pflichtanteil übernimmt. Anschließend reichen Sie den dann noch offenen Restbetrag bei uns ein. So erhalten Sie ihre Auslagen zur Gänze erstattet. Wenn Sie auf die Einreichung bei Ihrer Sozialversicherung verzichten möchten, reichen Sie die Kosten direkt bei uns ein. Wir übernehmen die Kosten, berücksichtigen jedoch dabei einen Selbstbehalt. 

Ambulante Behandlungen

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Medizinische Leistungen
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung und Abrechnungsschreiben der Sozialversicherung (ohne Abrechnungsschreiben erfolgt der Kostenersatz abzüglich Selbstbehalt)/einer Privatversicherung

Häufige Fragen

Sie können Ihren Schaden online inkl. Upload-Funktion, per E-Mail oder Post bei uns melden.

Unter dem Menüpunkt Schaden melden & Dokumente können Sie Ihren Schaden online melden. 

Wir bieten Ihnen gerne eine telefonische Beratung zur Schadeneinreichung an, jedoch hat die Schadenmeldung danach bitte schriftlich zu erfolgen.     

Nutzen Sie bitte die folgende E-Mail Adresse: schaden@europaeische.at.

Wir ersuchen Sie, in Ihrem und auch unserem Interesse, den Schadensfall ehestmöglich zu melden, aber prinzipiell haben Sie 3 Jahre ab Vorfallsdatum Zeit, den Schadensfall zu melden bzw. ergänzende Unterlagen zu übermitteln.

Das Mitstornieren von weiteren versicherten Personen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Unser Vertrags-Management steht Ihnen für Fragen dazu gerne telefonisch unter +43 1 317 25 00  zur Verfügung.

Im Servicebereich Downloads finden Sie unsere Schadenformulare.

Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden - z. B. bei Erkrankung im Stornofall durch ein ärztliches Attest, bei Diebstahl einen Polizeibericht, bei Arztkosten am Urlaubort eine entsprechende Rechnung. Unter dem Menüpunkt Service Was tun im Schadensfall? finden Sie alle Informationen. 

Bei einem Arztbesuch übernehmen Sie die Kosten bitte vorab selber - Vorgehensweise finden Sie im Menüpunkt Service "Ambulante Behandlung". Bei einer stationären Aufnahme ins Krankenhaus wenden Sie sich bitte an unseren 24 STUNDEN NOTRUF: +43 1 50 444 00.

Im gedeckten Stornofall übernehmen wir grundsätzlich die Stornokosten - jene Kosten, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Reiseunfähigkeit anfallen. Sollten durch ein Zuwarten höhere Stornokosten entstehen, wird die Differenz nicht übernommen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne unseren Service „StornoCheck“.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle z. B. Reisebüro, Hotel.

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 Am besten verwenden Sie die Online Schadenmeldung wie oben beschrieben. Dabei wird Schritt für Schritt erklärt, was wir jeweils von Ihnen benötigen, damit wir möglichst automatisiert Ihren Schaden bearbeiten können. Sollte dies gar keine Möglichkeit für Sie sein, wäre eine Alternative das entsprechende pdf hier downzuloaden, auszufüllen und uns Ihren Schaden per E-Mail oder Post zu melden.

Reisedoc und Notfall App

  • Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
  • Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
  • Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
  • Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles

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