Schaden melden & Dokumente
Reisegepäck Schaden melden
Kostenersatz anfordern mit der Online Schadenmeldung
Reisegepäck Schaden melden
Lassen Sie sich den Schadenfall schriftlich bestätigen – z. B. bei Diebstahl, Raub oder Einbruch von der Polizei vom Schadenort; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag) auf. Bitte lesen Sie welche Unterlagen wir benötigen und melden Sie den Fall per Online-Schadenmeldung (alternativ: per E-Mail oder Post) sobald Sie alle benötigten Unterlagen vorliegen haben.
Reisegepäck - Beschädigung oder Abhandenkommen
Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen
- Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
- Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Gepäck
- Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
- Rechnungen der Gegenstände
- bei Diebstahl: z. B. Polizeiprotokoll vom Schadenort
- bei Beschädigung: Foto(s) der Beschädigung oder Kostenvoranschlag für die vorzunehmende Reparatur bzw. falls eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, eine diesbezügliche Bestätigung
- bei Beschädigung/Verlust während Flugreisen*:
– Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag)
– Bestätigung der Schadenmeldung von der Fluggesellschaft
– bei Verlust zusätzlich die Bestätigung der Fluggesellschaft über die ergebnislosen Ermittlungen (diese Bestätigung erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Meldung bei der Fluggesellschaft)
* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen.
Gepäcksverspätung am Reiseziel
Lassen Sie sich die Verspätung vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für Ihre Ersatzkäufe auf.
Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:
- Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
- Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Gepäck
- Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
- Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag)*
- Bestätigung der Schadenmeldung der Fluggesellschaft*
- Rechnungen der Ersatzkäufe
* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiff-, Bus- und Bahnreisen.
Diebstahl von Zahlungsmitteln
Wenn Sie einen Bargeldvorschuss z. B. nach erfolgtem Diebstahl benötigen, können Sie sich gerne unter unserer Notrufnummer melden.
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Häufige Fragen
Sie können Ihren Schaden online inkl. Upload-Funktion, per E-Mail oder Post bei uns melden.
Unter dem Menüpunkt Schaden melden & Dokumente können Sie Ihren Schaden online melden.
Wir bieten Ihnen gerne eine telefonische Beratung zur Schadeneinreichung an, jedoch hat die Schadenmeldung danach bitte schriftlich zu erfolgen.
Nutzen Sie bitte die folgende E-Mail Adresse: schaden@europaeische.at.
Wir ersuchen Sie, in Ihrem und auch unserem Interesse, den Schadensfall ehestmöglich zu melden, aber prinzipiell haben Sie 3 Jahre ab Vorfallsdatum Zeit, den Schadensfall zu melden bzw. ergänzende Unterlagen zu übermitteln.
Das Mitstornieren von weiteren versicherten Personen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Unser Vertrags-Management steht Ihnen für Fragen dazu gerne telefonisch unter +43 1 317 25 00 zur Verfügung.
Im Servicebereich Downloads finden Sie unsere Schadenformulare.
Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden - z. B. bei Erkrankung im Stornofall durch ein ärztliches Attest, bei Diebstahl einen Polizeibericht, bei Arztkosten am Urlaubort eine entsprechende Rechnung. Unter dem Menüpunkt Service Was tun im Schadensfall? finden Sie alle Informationen.
Bei einem Arztbesuch übernehmen Sie die Kosten bitte vorab selber - Vorgehensweise finden Sie im Menüpunkt Service "Ambulante Behandlung". Bei einer stationären Aufnahme ins Krankenhaus wenden Sie sich bitte an unseren 24 STUNDEN NOTRUF: +43 1 50 444 00.
Im gedeckten Stornofall übernehmen wir grundsätzlich die Stornokosten - jene Kosten, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Reiseunfähigkeit anfallen. Sollten durch ein Zuwarten höhere Stornokosten entstehen, wird die Differenz nicht übernommen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne unseren Service „StornoCheck“.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle z. B. Reisebüro, Hotel.
Am besten verwenden Sie die Online Schadenmeldung wie oben beschrieben. Dabei wird Schritt für Schritt erklärt, was wir jeweils von Ihnen benötigen, damit wir möglichst automatisiert Ihren Schaden bearbeiten können. Sollte dies gar keine Möglichkeit für Sie sein, wäre eine Alternative das entsprechende pdf hier downzuloaden, auszufüllen und uns Ihren Schaden per E-Mail oder Post zu melden.
Reisedoc und Notfall App
- Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
- Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
- Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
- Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles
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